Übers Ziel hinaus geschossen: Schönfelder 12 Monatsabo unwirksam?
Mit der aktuellen 131. Nachlieferung des Schönfelders wird alles anders. Nicht nur, dass es nun eine gebundene Ausgabe geben wird, führt Beck das 12 Monatsabo ein. Mit anderen Worten: Wer sich einen neuen Schönfelder zulegt hat die Wahl: Für 38,- gibt es das Standardwerk ohne Nachlieferungen. Wer die Nachlieferungen mitordert, bekommt den Schönfelder für 32,- muss jedoch in den folgenden 12 Monate die anfallenden (und immer teurer werdenden) Nachlieferungen kaufen. Nach Ablauf der 12 Monate (und min. 50 weiteren Euro für Beck) kann man die Fortsetzungslieferung kündigen.
Da stellt sich doch die Frage… wie war das mit den essentialia negotii? 3-4 Nachlieferungen innerhalb von 12 Monaten ist ziemlich unbestimmt und zu welchem Preis sollen die Fortsetzungslieferungen abgenommen werden?
8 Kommentare
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Der Beck-Verlag darf ohnehin alles. Und wenn er mal nicht alles darf, dann fügt er einfach mit der nächsten Ergänzungslieferung eine „lex beck“ ein: § 1 Der Beck-Verlag darf alles. § 2 Verträge, die der Beck-Verlag schließt, sind immer wirksam.
Warum führt man eigentlich nicht ein, dass der Beck-Verlag die Aufgaben des BGBl übernimmt? Fürs BGBl muss man schließlich auch zahlen, kriegt seine Gesetze aber noch nichtmal konsolidiert. Tatsächlich in Kraft sind sie doch ohnehin erst, wenn sie im Schönfelder / Sartorius angekommen sind.
Also ich warte bis jetzt auf einen kleinen Mini-Handheld, der alle Gesetze die man braucht, speichert. Also eine Art E-Book für Gesetze, so dass auch die Nachlieferungseinsortierei wegfällt. Natürlich müsste man die Gesetz-Updates kaufen, aber da würde ich dann auf findige EDVler setzten, die sich aktuellen Gesetze von http://www.gesetze-im-internet.de holen.
Ich kann nur hoffen das nicht der Beck verlag den Handheld herausgibt.
Grüße
Das ist das Problem mit Monopolstellungen. Ich frage mich sowieso wieso damals keiner eingegriffen hat, als Beck Nomos gekauft hat. Ich denke aber das Problem ist in der juristischen Community strukturell bedingt.
Die Loseblattsammlung habe ich schon längst ebenso storniert wie Schönfelder auf CD. Das gesamte deutsche Recht steht im Netz, wozu also noch unnützes Geld ausgeben?
Weil es eben doch einen Unterschied macht, ob man auf einen Monitor starrt oder das Ganze vom Papier lesen kann. Letztere Alternative empfinde ich als die angenehmere.
Gegen die Monopolstellung des Beck Verlags und das Abkassieren bei den Ergänzungslieferungen müsste aber in der Tat etwas unternommen werden. Nur wie?
Als Anwalt kann man sich ja noch behelfen, aber gerade Studenten und Referendare, die im Examen nur auf die Beck-Sammlungen zurückgreifen können/dürfen, ist es natürlich ein starkes Ding.
Die Idee mit der Handheld Gesetzessammlung ging mir auch schon durch den Kopf. Meine Nachforschungen vor ein paar Jahren ergaben allerdings, dass entsprechende Produkte (Warum auch immer) wieder eingestellt worden sind.
Aber vielleicht ist die Zeit reif für eine „freie Gesetzessammlung“?
… vom Papier lesen als die angenehmere Alternative – gar keine Frage. Aber in der Praxis bedarf es m.E. oft keiner längeren Paragrafenlektüre, sondern eher eines kurzen Blicks auf den Wortlaut – und wenn doch, sind die Texte per copy & paste schnell übertragen, ordentlich zusammengestellt + ausgedruckt.
Die immer teurer werdenden Ergänzungslieferungen vom Beck-Verlag sind für Studenten und Referendare absolut so nicht mehr hinnehmbar! So hat die 154. Ergänzungslieferung 16,90 ,- Euro und die 155. Ergänzungslieferung sage und schreibe 19,80 ,- Euro gekostet! Ein absolutes NO-GO! Da bekäme man ja schon einen neuen Schönfelder oder Sartorius für. Selbst unter Berücksichtigung vom Arbeitsaufwand und Inflation usw. sind solche Preise einfach nicht hinnehmbar! Früher (vor noch paar Jahren) waren die doch auch noch nicht so teuer! Ich denke man sollte wirklich eine Unterschriftenaktion o.Ä, dagegen anführen.