Flugsicherung: Verweigert Köhler die Ausfertigung?
Nachrichenagenturen wollen erfahren haben, dass Bundespräsident Horst Köhler die Ausfertigung des „Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung“ verweigert . In diesem Gesetz geht es hauptsächlich um die Privatisierung derselben. Das Gesetz war im Frühjahr ordnungsgemäß verabschiedet worden und dümpelte seitdem im Präsidialamt.
Der Bundespräsident will heute eine offizielle Stellungnahme abgeben. Verfassungsrechtler können sich derweil die Hände reiben, können sie sich doch erneut mit der Frage befassen, wie weit das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten geht. Zwar wird ihm ein materielles Prüfungsrecht in zwischen mehrheitlich zugestanden, oft jedoch mit der Einschränkung, dieses gelte nur für offensichtlich verfassungswidrige Vorhaben, da er sonst seine Kompetenz überschreiten und die des Bundesverfassungsgericht beschneiden würde.