Boomerang für Bushido – Wo kein Urheberrecht, da keine Abmahnung
Bushido ist bekannt für markige Texte und massenhafte Abmahnungen, wegen Verletzung seiner Urheberrechte durch das Downloaden und Anbieten seiner Titel über Tauschbörsen. Nach der – noch nicht rechtskräftigen – Entscheidung des Landgerichts Hamburg fehlt es allerdings bei einigen Titeln des Rappers gerade daran. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Bushido zumindest bei 8 seiner erfolgreichen Titel die Urheberrechte einer französischen Gothic-Band verletzt hat. Das Gericht urteilte, dass die Verwendung der Melodien keine freie Bearbeitung im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG darstellt. Konsequenz: Die Platten wandern in den Schredder und Bushido muss Schadensersatz für seine Urheberrechtsverletzung zahlen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre damit klar, dass Bushido kein Urheberrecht an den besagten Titel besitzt oder besaß. Die Abmahnungen wegen dieser Titel waren somit gegenstandslos. Ob jetzt eine Schadensersatzwelle der Betroffenen auf Bushido hereinbricht?
4 Kommentare
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Ich glaube nicht, dass die Abmahnungen gänzlich gegenstandslos geworden sind. Nur weil das Urheberrecht an den Melodien teilweise nicht bei Bushido liegt, können ja trotzdem die Texte geschützt sein. Und auch das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers entfällt m.E. nicht einfach so mit dem Urheberrecht an einigen Melodien. Ganz so einfach dürfte das mit dem Schadensersatz durch die Abgemahnten also nicht werden.
Grundsätzlich richtig, dass an einem Song verschiedene Urheberrechte bestehen können. Für die Unwirksamkeit der Abmahnungen spricht einerseits das Erfordernis, dass die Abmahnung im Interesse und Einvernehmen aller Urheber erfolgen muss. Das war wohl sicher nicht der Fall.
Hinzu kommt, dass nach dem Urteil des LG Hamburgs die entsprechenden Songs und Alben gänzlich vom Markt verschwinden und vernichtet werden sollen.
Aus (Mit-)Urheberschaft können natürlich auch Rechte hergeleitet werden. Ihre Aussage, dass die Abmahnungen wegen dieser Titel somit gegenstandslos waren, ist vorschnell und vermutlich falsch.