Apple und das Widerrufsrecht für digitale Inhalte
In den (anglo-amerikanischen, Apple affinen) Tech-Medien verbreitet sich zwischen den Jahren die Nachricht, dass Apple seinen Kunden in Europa neuerdings für Käufe im iTunes Store und App Store ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumt. Entsprechende Links finden sich auch in den aktuellen Belegen des iTunes Stores. Ist Apple unter die barmherzigen Samariter gegangen? Oder aus Sicht der Aktionäre gar verrückt? Kann ich jetzt jeden Film ausleihen und nach dem Anschauen zurückgeben? Was ist mit In-App-Käufen? Kann ich auch diese widerrufen?
1. Widerrufsrecht – Freiwillig oder nicht?
Nun… anders als es die Berichte jenseits des Atlantiks nahelegen, handelt Apple hier wohl nicht ganz freiwillig. Schaut man sich die Passage direkt zu Beginn der iTunes Bedingungen mal genauer an, erkennt man (oder jedenfalls der IT-Rechtler) den Ursprung deutlich:
Widerrufsrecht: Wenn Sie Ihre Bestellung rückgängig machen möchten, können Sie sie binnen 14 Tagen nachdem Sie die Quittung erhalten haben ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt nicht für iTunes-Geschenke, nachdem der jeweilige Code eingelöst wurde.
Um Ihre Bestellung rückgängig zu machen, müssen Sie uns über Ihre Entscheidung informieren. Um die unverzügliche Bearbeitung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen für die Stornierung von sämtlichen Artikeln (ausgenommen iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, iTunes Geschenke und Guthabenkonten) “Problem melden” zu nutzen; für die Stornierung von iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, und, sofern nicht bereits eingelöst, iTunes Geschenken und Guthabenkonten empfehlen wir Ihnen den iTunes Support zu kontaktieren. Sie haben ebenfalls das Recht, uns über Ihren Entschluss eine Bestellung zu stornieren zu informieren, indem Sie das Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Wenn Sie “Problem melden” nutzen werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stornierung übermitteln.
Zur Einhaltung der Widerrufsfrist müssen Sie die Mitteilung über die Stornierung der Bestellung vor Ablauf der 14-Tage Frist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wir werden Ihnen die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Widerrufsmitteilung zurückerstatten. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der Transaktion eingesetzt haben und werden Ihnen hierfür keine Entgelte berechnen.
Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat.
Muster-Widerrufsformular:
– An iTunes S.à r.l., 31-33, rue Sainte Zithe, L-2763 Luxembourg:
– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag für: [BESTELLNUMMER, ARTIKEL, INTERPRET UND ART EINFÜGEN]
– Bestellt am [DATUM EINFÜGEN] / erhalten am [DATUM EINFÜGEN]
– Name des Verbrauchers
– Anschrift des Verbrauchers
– Datum
Die vorgenannte Passage ist an die Formulierung der gesetzlichen (aber nicht verbindlichen) Muster-Widerrufsbelehrung angelehnt (siehe etwa im BGBL S. 3663). Auch der Abdruck des Muster-Widerrufsformulars ist mitnichten freiwillig, sondern entspricht den Anforderungen aus Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, wonach der Unternehmer den Verbraucher im Falle eines Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB) über Bedingungen, Dauer und Verfahren des Widerrufsrechts informieren und das Muster-Widerrufsformular bereitstellen muss. Der Unternehmer hat hinsichtlich des Muster-Widerrufsformulars kein Wahlrecht oder Spielraum.
Die Änderungen der iTunes Bedingungen sind daher weniger ein außergewöhnlich kundenfreundliches Entgegenkommen von Apple, sondern eher die längst überfällige Umsetzung der am 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Umsetzung der jüngsten Verbraucherrechte-Richtlinie.
2. Verbraucher können Verträge über digitale Inhalte widerrufen
Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie hat klargestellt, dass auch digitale Inhalte dem Verbraucherschutz unterliegen und damit auch bei dem Bezug von Apps, Musik, Filmen etc. über den iTunes Store oder andere online „Stores“ grundsätzlich ein Widerrufsrecht besteht. Beim „Erwerb“ von digitalen Inhalten über den iTunes Store handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB. Für diese besteht nach § 312g BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht, sofern in § 312g Abs. 2 BGB keine Ausnahme getroffen wurde. Hierzu gehören allerdings (anders als nach hM bisher) nur versiegelte Ton- und Datenträger, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Damit besteht für die Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob eine App gekauft oder ein Film geliehen wird. Die Art des Vertrags (Kauf oder Miete) ist für die Anwendung des Widerrufsrechts irrelevant, solange es sich um eine entgeltliche Leistung handelt. D.h. jede Leistung, die über den iTunes Store entgeltlich von einem Verbraucher bezogen wird, unterliegt dem gesetzlichen Widerrufsrecht.
3. Heißt das, ich kann einen Film leihen und dann innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Kurze Antwort: Jein.
Lange Antwort: Kaufe ich einen versiegelten Tonträger, habe ich ein Widerrufsrecht nur solange ich die Versiegelung nicht breche. Mit anderen Worten: Sobald ich das Werk konsumieren kann, entfällt das Schutzbedürfnis, da mich das Widerrufsrecht nicht vor einem schlechten Film sondern lediglich vor den Besonderheiten des Onlinekaufs schützen soll. Der Gesetzgeber hat nun bei digitalen Inhalten erkannt, dass es daher nicht sein kann, dass der Verbraucher immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Der Gesetzgeber hat daher in § 356 Abs. 5 BGB eine eigene Ausnahme für digitale Inhalte geschaffen, die einen vergleichbaren Schutz zur Versiegelung von Datenträgern erreichen soll.
Danach erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei digitalen nämlich bereits mit Beginn der Ausführung des Vertrags (sprich Abrufmöglichkeit des digitalen Inhalts) begonnen hat. Wie bei einem versiegelten Datenträger erlischt das Widerrufsrecht allerdings bevor der Verbraucher das Werk in irgendeiner Art und Weise nutzen kann. Also alles für die Katz? Nein, denn die Verkürzung des Widerrufsrechts ist an drei Bedingungen geknüpft, die der Unternehmer erfüllen muss:
- der Verbraucher muss ausdrücklich zustimmen, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt,
- der Unternehmer muss den Verbraucher darüber informieren, dass in dem Fall, das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt und
- der Verbraucher muss seine Kenntnis von 2. bestätigen.
Nur wenn diese drei Bedingungen vollständig erfüllt sind, erlischt das Widerrufsrecht. Die Änderungen der iTunes Bedingungen alleine reichen daher nicht aus (allenfalls für Bedingung 2). Für ein wirksames Erlöschen des Widerrufsrecht muss der Kunde beim App-Kauf oder dem „Leihen“ eines Films ausdrücklich bestätigen, dass Apple den jeweiligen Inhalt sofort (also vor Ablauf der Widerrufsfrist) bereitstellt und der Kunde sich dessen bewusst ist, dass dann sein Widerrufsrecht erlischt. Bei meinem letzten App Kauf ist mir das jedoch nicht aufgefallen. Insoweit bleibt es wohl derzeit bei der gesetzlichen Widerrufsfrist.
Ungeachtet davon muss für den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sein (Art. 246a § 2 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB). Dies beinhaltet u.a. die Belehrung über den Beginn des Widerrufsrechts. Diesbezüglich habe ich allerdings meine Zweifel, ob die gewählte Formulierung „binnen 14 Tage nachdem Sie die Quittung erhalten haben“, wirklich den gesetzlichen Anforderungen bzw. den tatsächlichen Vertragsmodalitäten entspricht. Falls nicht, kann sich das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 3 BGB sogar auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss erstrecken.
4. Was gilt bei In-App Käufen?
Mit den sog. „In-App Käufen“ bietet Apple seinen Entwicklern Apps kostenlos oder gegen einen (niedrigen) selbst gewählten Preis anzubieten und bestimmte Zusatzfunktionen oder -leistungen der App erst zu einem späteren Zeitpunkt in der App selbst entgeltliche zu beziehen. Auch hier handelt es sich wohl regelmäßig um einen digitalen Inhalt und damit um einen selbständigen Vertrag, der dem Widerrufsrecht unterliegt (unabhängig davon, ob kostenlose Apps dem Verbraucherschutzrecht unterliegen oder nicht). Gerade bei In-App Käufen ist es daher besonders wichtig, die Bedingungen des § 356 Abs. 5 BGB zu erfüllen um das Erlöschen des Widerrufsrechts zu bewirken.
5. Fazit
Auch wenn weder digitale Inhalte noch das Verbraucherschutzrecht neue Erscheinungen sind, zeigt doch gerade das Beispiel, dass beides nicht einfach unter einen Hut zubekommen ist. Insbesondere wenn der Vertrieb über eine weltweit einheitliche Plattform erfolgt, scheint die Einhaltung der diversen Voraussetzungen des Verbraucherschutzes schwierig. Es ist aber grundsätzlich zu begrüßen, dass Apple in Europa den Anforderungen an den Verbraucherschutz insoweit nachkommt.
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