PearC – MacKlon mit düsterer Zukunft
PearC ist die deutsche Antwort auf Psystar. Billigste Computer werden mit OS X versehen und so als Schnäppchen verkauft. Der Hersteller beruft sich auf die Unwirksamkeit der AGB nach §§ 305, 307 BGB. Die EULA von OS X sei unwirksam, da der Verbraucher diese erst nach Kauf der Software lesen könne.
Diese Auffassung wird hinsichtlich der agb-rechtlichen Wirksamkeit von EULA tatsächlich so vertreten. PearC wird allerdings gegen Apple mit diesem Argument nicht weit kommen. Denn Mac OS X wird von PearC auf den Rechnern vorinstalliert. Damit ist PearC zunächst als Unternehmen der Käufer von OS X, die dieses dann auf ihren Dosen installieren. Zwischen Unternehmern sind allerdings die AGB rechtlichen Überprüfungen nach § 310 BGB beschränkt. Damit auch tatsächlich der volle AGB Schutz greift, müsste der Endverbraucher OS X separat kaufen und dann auf einem PearC installieren.
Darüber stellt sich natürlich die Frage, ob es sich bei der Klausel, dass Mac OS X nur auf einem Mac bzw. „Apple labeled Computer“ installiert werden darf, tatsächlich um eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c BGB handelt. Der Name sagt es ja eigentlich schon.
Neben diesen rechtlichen Fragen rund um die Wirksamkeit der AGB steht natürlich auch noch die Frage, der rechtlichen Zulässigkeit der Emulierung eines Mac-EFIs und ob dies nicht schon alleine eine (Urheber-)Rechtsverletzung seitens PearC gegenüber Apple darstellt.
Es dürfte jedenfalls ein unterhaltsamer Rechtsstreit folgen, dessen Ende eigentlich wenig Überraschendes haben dürfte.
8 Kommentare
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[…] Verbrauchern geht. Ob dies ein Gericht bei durch PearC vorinstalliertem OS X auch so sieht, bezweifle ich weiterhin. Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Recht und getagged AGB, Apple, Lizenzvereinbarung, PearC. […]
wenig überraschend? Sieht bereits anders aus, als man dachte -> http://www.macfreak.de/psystar-gewinnt-teil-des-rechtsstreits-3183
Nein. Der „gewinn“ von Psystar ist keiner. Ich wollte dazu später noch was schreiben. Ich befasse mich gerade relativ ausführlich mit dem Prozess in Kalifornien und Psystar hat keine Rechte für den Verkauf von OS X von einem Gericht zugesprochen bekommen. Das ist frei erfunden.
Ich habe die Verfügung des Richters hier liegen. Es ist richtig, dass er den Antrag von Apple, die Klage in allen Punkten als unbegründet und utopisch abzuweisen, abgelehnt hat. Allerdings mit der Begründung, dass eine „wahrscheinlich nicht zielführende Argumentation“ kein Grund für einen Ausschluss des Verfahrens ist.
Woraufhin er Psystar dazu verdonnert hat, die Klage nachzubessern. Psystars „Gewinn“ ist also, dass der Prozess weitergeht. Die Erfolgsaussichten sind in Hinblick auf den nachgebesserten Schriftsatz nicht wirklich gestiegen.
„Zulässigkeit der Emulierung eines Mac-EFIs und ob dies nicht schon alleine eine (Urheber-)Rechtsverletzung seitens PearC gegenüber Apple darstellt.“
EFI ist keine Apple-Erfindung sondern ein Industriestandard welcher von Intel entwickelt wurde – eine Implementierung dieses Standards verletzt wenn dann die Rechte von Intel…
PearCs kann man immer noch kaufen. Sollte das vorinstallierte MacOS ein Problem werden, dann kann man den Endkunden die Installation ja selber überlassen. In diesem Fall würde Psystar lediglich die Mac-kompatible Hardware liefern, der Anwender würde aber durch die Installation selber die AGB (nicht-)beachten müssen.
Noch etwas zu den „billigsten Computern“: In PearPCs wird wahrlich keine High-End-Hardware verbaut, eher Standardware. Dennoch, die Gehäuse sind teilweise von Lian-Li und die Rechner sind sogar leise . Es mag Menschen geben, für die bieten Birnenrechner genau das richtige Preis-Leistungsverhältnis. Aber mal eine Gegenfrage: Was, außer das visuelle Erscheinungsbild, unterscheidet die Komponenten von Apple zu denen von sagen wir mal Dell-Rechnern? Die Komponenten kommen teilweise von der gleichen Produktionsstraße in China oder Taiwan. Grafikkarten, Festplatten, Laufwerke etc. sind einfach nur gut aufeinander abgestimmte Standardware, die Apple bei den Herstellern einkauft – nicht mehr und nicht weniger…
Dem Bericht von Sab gebe ich absolut recht!!! Nur das Bios, um zu starten wird wohl vom OSX überprüft,ob es ein echter Mac ist. Die rechstliche Hardware von Apple ist NICHT besser als die in PC, sogar die gleiche. ODer wer will behaupten, dass Intel speziell CPUs für Apple herstellt, NVida auch, Segate, Samsung für HD auch usw.. So ein Witz! Apple will nur an den überteuerten Geräten verdienen!!! Gäbe es passende Treiber bei OSX, so könnte man beliebige Mainboards, Grafikkarten, usw.. verwenden. Würde problemlos gehen. Bei Linux, Windows und vielen anderen Betriebssytemen, die nicht schlechter sind als OSX, geht’s ja auch. Und ich bin PC benutzer, der einmal einen Mac Mini gekauft hat. Doch ehrlich gesagt erscheint mir da – ausser das Design – vom Desktop sehr mager aus. Der Finder finde ich zB. total schrecklich! Und SW müsste man alles kaufen… ausser man sucht nach Torrent… und es gibt da gottseidank ja fast alles, ink. TOAST Titanium 10, Adobe CS4 usw… so wie bei PC..
Also Hackts rauf los. Wenn ihr die Mühe nicht mit der HARDWARE machen wollt, dann gibt’s immerhin gute SW als Torrent… einfach bei Google nach dem SW-Namen suchen, dann noch „Torrent“ hinten anhängen.Z.B. „Toast titanium Torrent“….
[Neben diesen rechtlichen Fragen rund um die Wirksamkeit der AGB steht natürlich auch noch die Frage, der rechtlichen Zulässigkeit der Emulierung eines Mac-EFIs und ob dies nicht schon alleine eine (Urheber-)Rechtsverletzung seitens PearC gegenüber Apple darstellt.]
Apple selbst gibt mit Darwin den Betriebssystemkern als OpenSource raus.
Das läßt sich problemlos und offiziell auf 0815-PCs installieren.
Und genau aus diesen OpenSource-Teilen von Apple wurden der Bootloader und diverse Treiber adaptiert.
Also sehe ich da keine Urheberrechtsverletzung.
Man muss überhaupt kein Mac-EFI emulieren, damit Mac OS X auf einem normalen PC startet. Man braucht lediglich einen Bootloader, der in der Lage ist, einen XNU-Kernel zu laden. Dies macht z.B. der weitverbreitete Linux-Bootloader GRUB, der überhaupt nichts in die Richtung unternimmt, Mac OS Apple-Hardware vorzugaukeln. Zwar läuft ein über den GRUB gestartetes Mac OS X oftmals nur rudimentär, weil viele Treiber nicht geladen werden, wenn diverse Hardware nicht abstrahiert wird; aber dies zeigt auf jedenfall, dass Apple grundlegend Systemen ohne Apple-EFI keine Steine in den Weg läuft.
Wie dem auch sei – wir haben das Jahr 2016. PearC wurde nicht von Apple kaputt geklagt, ist jedoch trotzdem gefloppt und nicht mehr am Markt.